Presse
18.09.2018, 10:03 Uhr
Startschuss für Baukindergeld fällt am 18. September
Das Baukindergeld kommt. Heute wurde bekannt gegeben, dass das Baukindergeld ab dem 18. September 2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden kann. „Das sind gute Nachrichten für alle Familien, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen. Das Baukindergeld ist ein wichtiger Baustein zur Eigentumsförderung und damit eine hervorragende Investition in die eigene Altersvorsorge“, erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher.
Silvia Breher MdB
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Der Förderzeitraum läuft rückwirkend vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020. Egal ob Neubau oder Bestand – unterstützt wird der Ersterwerb mit einem staatlichen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Bei einem Kind liegt die Förderung bei 12.000 Euro und bei zwei Kindern erhöht sie sich auf 24.000 Euro. Berücksichtigt werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind. Das Baukindergeld wird bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind gewährt. Für jedes zusätzliche Kind erhöht sich die Grenze um weitere 15.000 Euro. „Ich habe mich gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen erfolgreich dafür eingesetzt, dass es keine Begrenzung der Wohnfläche geben wird. Denn die meisten Familien, gerade auf dem Land und auch bei uns im Oldenburger Münsterland, wären sonst vom Baukindergeld ausgeschlossen worden. Umso mehr freue ich mich jetzt, dass endlich der Startschuss für das Baukindergeld unmittelbar bevorsteht“, so Silvia Breher. Das Programm wird von der KfW durchgeführt und ist Teil einer groß aufgelegten Wohnungs- und Eigentumsagenda in dieser Wahlperiode. Nähere Informationen unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/
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